Das Schülerparlament wurde erstmalig im Schuljahr 2017/18 gebildet und nimmt seither seine Aufgaben wahr. Mitglieder des Schülerparlamentes sind die Klassensprecher/innen aller Klassen. Die Klassensprecher/innen der Klassen 1 nehmen ab dem 2. Halbjahr des 1. Schuljahres ebenfalls an den Sitzungen teil.
Die Versammlungen finden in regelmäßigen, meist monatlichen, aber nicht zuvor bereits festgelegten Abständen statt. Der Bedarf richtet sich u.a. nach der im Schuljahreskalender terminierten Schulveranstaltungen.
Im aktuellen Schuljahr besteht das Schülerparlament aus 18 (ab dem zweiten Halbjahr aus 24) Schüler/innen. Die Gruppe wird zudem von einer Kindervertretung der DAZ-Lerngruppen unterstützt.
Das Schülerparlament unserer Schule wird in Angelegenheiten des Schulalltags angehört und berät hierüber. Hierzu gehören u.a. das Martinsfest, das Adventsingen, die Karnevalsfeier, die Gestaltung der Schule, das Schulfest oder die Schulregeln.
Das Schülerparlament kann auch Anträge und Bitten an die Lehrerkonferenz richten. Insofern der Wunsch besteht, können solche Anträge auch von den Mädchen und Jungen persönlich in der Lehrerkonferenz vorgetragen werden. Hierzu wählt das Schülerparlament einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Zur Wahl stehen die Klassensprecher/innen der Klassen 2 – 4.
Den Vorsitzenden werden auch weitere Aufgaben übertragen, die eine übergeordnete Bedeutung haben.
Aufgaben der Schulsprecher (in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung):
- Vorsitz und Leitung bei Versammlungen des Schülerparlamentes
· Einladung mit Schulleitung verfassen
· Eröffnung der Versammlung
· Vergabe des Protokolls / Zeitwächter-Funktion (Beschlüsse und Anträge schriftlich dokumentieren)
· Durchgabe der Anwesenheitsliste
· Bekanntgabe der Tagesordnung
· Einbindung von Experten zu bestimmten Themen (z.B. Schulleitung, Fachlehrer, Lehrer – Arbeitskreise, Hausmeister, Sekretärin, Förderverein, Koordinatorin des Pädagogischen Nachmittags)
· Beendigung der Sitzung - Vertretung der Interessen aller Schüler/innen
- Teilnahme an Lehrerkonferenzen (bei vorheriger Antragstellung durch das Schülerparlament und in Bezug auf konkrete bedeutsame Anliegen)
- Vortrag von Bitten oder Beschwerden der Schülerschaft
- Repräsentative Aufgaben (z.B. Begrüßung besonderer Gäste, Überreichen von Präsenten)
Pädagogische Ziele des Schülerparlamentes
Der Erlass „Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW führt im §1 Abs. 4 aus, dass die Schüler/innen im Rahmen des Grades ihrer Selbstständigkeit und Verantwortlichkeit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Mitwirkung nachkommen. In der Grundschule sollen sie möglichst früh auf die Aufgaben und die Arbeit der Schülervertretung dadurch vorbereitet werden, dass ihre Selbstverantwortung und Selbstständigkeit entwickelt und gefördert werden.
Hierbei sollen die Mädchen und Jungen in folgenden Bereichen durch die praktische Anwendung geschult werden:
- Politische Grundstrukturen der Demokratie (Begriffe, Abläufe, Ordnungssysteme)
- Soziales Lernen
- Lösungsorientiertes Denken / Kreativität
- Perspektivenwechsel (Anliegen aus Sicht verschiedener Beteiligter bedenken)
- Artikulationsfähigkeit (Meinung äußern, vor einer Gruppe sprechen/ präsentieren und argumentieren)
- Selbstständigkeit / Selbstverantwortung
- Kompromissbereitschaft